Das Grundeinkommen - eine vernünftige Alternative zum Arbeitsamt
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Positionen zum Grundeinkommen sind in den Verfassungsentwurf für die Republik Deutschland eingegangen
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KAPITEL 16
DIE ARBEITSORDNUNG
Artikel 16.1 [Selbstverständnis der Arbeit]
Unter Arbeit verstehen wir alle körperlichen und geistigen Tätigkeiten, die der mittelbaren und unmittelbaren Wertschöpfung dienen. Dabei sind alle Lebensbereiche des Menschen einbezogen. Der Wert der Arbeit ist in den meisten Fällen nicht unmittelbar messbar und somit kann er auch nicht einer nachvollziehbaren und gerechten Vergütung unterzogen werden. Der gesamte Wert der Arbeit, die durch eine Gesellschaft erbracht wird, steht somit der gesamten Gesellschaft zur Verfügung, je nach ihrer Leistungsbereitschaft und Fähigkeit zur Leistung.
Demzufolge sind alle Mitglieder der Gesellschaft auch Miteigentümer an materiellen und ideellen Werten.
Ein Teil der erbrachten Leistungen wird den Bürgern/-innen in Form der öffentlichen Daseinsvorsorge und Teilhabe an der Gesellschaft zurückgegeben.
Ein bestimmter Teil wird jedem/r Bürger/-in in Form eines monatlichen Grundeinkommens ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt an alle Bürger und Bürgerinnen (von Geburt bis zum
Ableben) mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem angemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland. Von dem auszuzahlenden Betrag werden 25 Prozent als Versicherungsbeiträge einbehalten und der Zentralen Gesundheitskasse zugeführt.
Bürger/-innen, die das Grundeinkommen nicht in Anspruch nehmen möchten,
können ihren Betrag – nach Abzug der Versicherungsbeiträge – in einen Notfonds einzahlen lassen.
Grundlage für alle Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Grundeinkommen sind die Sozialversicherungsnummern der Bürger/-innen.
Die Zahlungen sind bargeldlos, an Konten gebunden und werden durch die zuständigen Finanzämter ausgeführt.
Bürger/-innen, die zeitweilig oder dauerhaft nicht handlungsfähig sind, erhalten einen staatlichen Vormund.
Artikel 18.7 [Notwendigkeit von Steuern ]
Durch Steuern sollen die laufenden Kosten für die öffentliche Verwaltung und für regelmäßige öffentliche Dienstleistungen sowie für Errichtung von öffentlichen Bauwerken und Versorgungseinrichtungen gedeckt werden.
Aus dem Steueraufkommen wird die Zahlung des Grundeinkommens sichergestellt.
Alle fünf Jahre wird über die Höhe des Steueraufkommens, deren Verteilung (Bund, Länder, Kommunen) und auch über die Höhe des zu zahlenden Grundeinkommens, mittels Volksentscheid, neu befunden.