Freie Wahlen in Deutschland
1. Aufstellung aller Kandidaten für die Wahl als Einzelkandidaten (keine Listen)
2. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, ist gewählt (in der weiteren Reihenfolge)
3. Keine Parteien- und Wahlfinanzierung durch den Steuerzahler
4. Ausscheiden der Regierungsmitglieder aus den Parlamenten, um dem Prinzip der Gewaltenteilung gerecht zu werden.
5. Beschränkung der Wiederwahl von Abgeordneten - Berufspolitiker sind das Krebsgeschwür der Vertretungsdemokratie
6. Direktwahl des Bundespräsidenten/-in, Ministerpräsidenten/-in und Bundeskanzler/-in
Es sollte erwogen werden, die parlamentarische Tätigkeit generell ehrenamtlich durchzuführen (wie in der Schweiz) - also keine Berufsparlamentarier.
Freie Wahlen sind der Türöffner für jede Demokratie.
Die Schlüssel halten wir in unseren Händen....hindurchgehen, durch das Tor, muss jeder selbst....(Lothar Sommer 2009)
Artikel 4.4 [die Abgeordneten des Parlamentes der Republik
Die Abgeordneten des Parlamentes werden vom gesamten Volk für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt.
Die Kandidatur und die Ausübung des Mandates darf nicht behindert werden.
Aus jedem Wahlkreis werden die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in den Bundestag entsandt.
Die Abgeordneten dürfen einer Partei oder sonstigen Vereinigungen angehören, auf ihr Gewissen hören, sind aber allein der Rechtsordnung und dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet.
Jede/r Abgeordnete/r steht für sich und vertritt die Bürger seines Wahlkreises.
Im Parlament dürfen sich die Abgeordneten aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen, jedoch keine parteilichen Fraktionen mit amtlichen Befugnissen bilden.
Das Parlament gibt sich eine Parlamentsordnung, die durch Volksentscheid bestätigt wird.
Die Sitzordnung des Parlamentes berücksichtigt entweder das Alter oder den Anfangsbuchstaben des Namens.
Jede/r Abgeordnete hat die parlamentarische Ordnung zu beachten und sich regelmäßig an der parlamentarischen Arbeit zu beteiligen.
Jede/r Abgeordnete hat die Pflicht, in den zugewiesene Ausschüssen mitzuarbeiten und das Recht auf die Mitarbeit in einem Ausschuss nach seiner Wahl, sofern er über die nötige Eignung verfügt.
Alle Abgeordneten haben die gleichen Rechte auf Einsicht in alle Akten des Parlamentes und auf Anwesenheit im Plenum, in den Ausschüssen und anderen Einrichtungen des Parlamentes.
Abgeordnete erhalten eine angemessene finanzielle Vergütung, die volksunmittelbar festgelegt wird.
Abgeordnete dürfen neben ihrer Amtstätigkeit nur im bisher ausgeübten Beruf oder im bestehenden Gewerbebetrieb tätig sein.
Abgeordnete dürfen, abgesehen von Einkommen aus Eigenvermögen sowie aus wissenschaftlicher, publizistischer oder künstlerischer Tätigkeit, von dritter Seite kein Geld oder sonstige Vorteile annehmen.
Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten der Länderparlamente werden in Entsprechung der Regelung der Republik bestimmt.
Teilnahme and der Bundestagswahl 2009
Abgeordnetenwatch:
http://www.abgeordnetenwatch.de/lothar_sommer-180-26188.html
"Die Wahlperiode der Parlamentskandidaten besteht demnach einfach darin, dass sie ihrer linken Hand erlauben, nicht zu wissen, was ihre rechte Hand tut, und so waschen sie beide Hände in Unschuld. Ihre Hosentaschen zu öffnen, keine Fragen zu stellen und an die allgemeine Tugend der Menschheit zu glauben, das dient ihren Absichten am allerbesten," (Marx zur Wahlkorruption)