Artikel 1.1 [Staatshoheit]
Die Republik Deutschland, ist die fortsetzende Rechtsnachfolgerin der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Die Republik Deutschland ist eine weltlich-freiheitliche, föderale, demokratische und neutrale Republik, gegliedert in teilselbständige Länder sowie in selbstverwaltete Gebietskörperschaften und Gemeinden.
Artikel 12.7 [militärische Bündnisse]
Die Republik Deutschland geht keine militärischen Bündnisse ein.
Deutschland hält sich in Geist und Buchstaben an die völkerrechtlichen Regeln der Neutralität und folgt dem Grundsatz der Neutralität, sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten zu beteiligen.
Die Neutralität der Republik Deutschland ist selbstgewählt, fortdauernd und bewaffnet.